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79 Die Tendenz zur Fremdattribution von Misserfolgen hängt mit dem Bestreben zu- sammen, sich ein positives Selbstbild zu bewahren. Das Zurückführen der Verlust- ursachen auf die Umstände macht deshalb auch vor dem Kreditgeschäft nicht halt. Verluste werden dann auf die Rezession, andere Mitarbeiter oder gar auf die Kunden zurückgeführt. Gerade bei starker Fluktuation lassen sich Verluste leicht einem Vor- gänger anlasten. Dies kann dazu führen, dass man sich auf die Suche nach den Schuldigen konzentriert anstatt die vorhandenen Schwachstellen zu beseitigen. Die Suche nach den Ursachen ausserhalb des eigenen Unternehmens ist aus system- theoretischer Sicht ohnehin fragwürdig, da die Bank und deren Umwelt Teil ein und desselben Systems sind.16 Ein Fremdattribuieren lenkt nur von den anstehenden Pro- blemen ab und führt nicht zur Korrektur des fehlerhaften Verhaltens. 6.3.3 Grenzen des Lernens aus Erfahrung Erfahrungen bieten hervorragende Möglichkeiten zu lernen. Man tut etwas und kann aus den Konsequenzen des eigenen Handelns Korrekturen für das zukünftige Ver- halten ableiten. Das Lernen nach dem Prinzip "trial and error" funktioniert jedoch nur so lange, als die Ergebnisse der eigenen Handlungen tatsächlich wahrnehmbar sind.17 Wenn sich die Konsequenzen heutiger Entscheidungen erst in weiter Zukunft oder in andern Organisationseinheiten der Bank zeigen, wird ein Lernen aus Erfah- rungen verunmöglicht, da die früheren Entscheidungen sowie deren Auswirkungen nicht mehr in einen Zusammenhang gebracht werden können. Neben der beschränk- ten Speicherkapazität unseres Gedächtnisses liegt dies daran, dass Menschen über einen nach Raum und Zeit begrenzten Lernhorizont verfügen, innerhalb dessen sie die Effektivität ihres Handelns überblicken können. Mitarbeiter mit häufigen Stel- lenwechseln laufen zudem Gefahr, mit den Konsequenzen ihrer Entscheidungen nicht mehr konfrontiert zu werden und deshalb wertvolle Erfahrungen gar nicht mehr machen zu können. Diesem Dilemma sind auch viele Entscheidungen im Kreditgeschäft ausgesetzt. Die erste Kreditgewährung und spätere Limitenerhöhungen liegen meist Jahre zurück, so dass der Zusammenhang zwischen den ursprünglichen Annahmen und den daraus resultierenden Konsequenzen von den Beteiligten nicht mehr wahrgenommen wird. Eine kritische Beurteilung früherer Entscheidungen setzt deshalb voraus, nochmals 16 Vgl. Senge, P.M.: The Fifth Discipline, 1993, S. 19f. 17 Vgl. zu diesem Abschnitt Senge, P.M.: The Fifth Discipline, 1993, S. 23f.

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