Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

rcg

209 10. Kapitel Formulierung und Durchsetzung der Kreditpolitik 10.1 Konzept einer Kreditpolitik Die Kumulation der Kreditverluste zu Beginn der neunziger Jahre ist zu einem be- trächtlichen Teil auf frühere kreditpolitische Fehler zurückzuführen. Ein Grund liegt sicherlich darin, dass es vielen Banken an einem kreditpolitischen Gesamtkonzept gefehlt hat, welches die verschiedenen bankbetrieblichen Ziele angemessen berück- sichtigt hätte. Dabei wurde die Kreditpolitik als die Gesamtheit aller wesentlichen Entscheidungen definiert, mit denen das Verhalten im Kreditgeschäft bestimmt wer- den soll.1 Im vorliegenden 10. Kapitel wird zunächst ein kreditpolitisches Konzept erarbeitet, welches einen Rahmen für die Positionierung solch "wesentlicher Ent- scheidungen" schaffen soll. Danach werden bezüglich der einzelnen Elemente der Kreditpolitik konkrete Gestaltungshinweise für die Formulierung und Durchsetzung der Kreditpolitik aufgezeigt. Auch im Kreditgeschäft gilt, dass Menschen trotz unterschiedlicher Fähigkeiten und Eigenschaften unter gleichartigen Bedingungen dazu neigen, ähnliche Resultate her- vorzubringen. Kreditpolitische Grundsatzentscheidungen beeinflussen das Verhalten aller Mitarbeiter und führen daher zu einer schnelleren und nachhaltigeren Verbesse- rung der Qualität des Kreditportefeuilles als andere Massnahmen.2 10.1.1 Bestimmungsfaktoren der Kreditpolitik Die Kreditpolitik wird bankintern im wesentlichen von drei Faktoren bestimmt: dem Organisations- und Geschäftsreglement, dem Leitbild sowie der betrieblichen Bank- politik. In Weisungen und Handbüchern werden kreditpolitische Vorgaben weiter konkretisiert und im Sinne von Ausführungsvorschriften festgehalten. 1 Vgl. zu dieser Begriffsbildung die Ausführungen in Abschnitt 2.2.1.3. 2 Vgl. Brown, A.J.: The High Performance Bank, 1994, S. 101.

Seitenübersicht