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236 10.3 Formulierung der Kreditvergabe-Politik Die Kreditvergabe-Politik legt das Verhalten bei der Analyse, Bewilligung und Überwachung von Krediten fest. Im Gegensatz zur Kreditportfolio-Politik setzt sie bei den Einzelengagements an und definiert die generellen Handlungsrichtlinien im operativen Kreditgeschäft. 10.3.1 Funktion einer Kreditvergabe-Politik Das Ziel einer Kreditvergabe-Politik ist es, die Qualität der Kreditentscheidungen im Tagesgeschäft sicherzustellen. Wie die vergangenen Entwicklungen vor Augen ge- führt haben, kann ein wirtschaftlicher Aufschwung zu einer Abkehr von bewährten Grundsätzen im Kreditgeschäft führen. Das Bankmanagement muss dieser Tendenz entgegenwirken, indem es die Grundprinzipien der Kreditvergabe schriftlich festhält und im Tagesgeschäft auch selbst vorlebt. In diesem Sinne fallen einer Kreditverga- be-Politik drei Funktionen zu: • Die Richtlinien der Kreditvergabe dienen als Leitplanke bei der Beurteilung der Einzelgeschäfte und halten die Erwartungen des Bankmanagements an das Mitar- beiterverhalten fest. • Die Kreditvergabe-Politik stellt eine Orientierungshilfe dar. Sie bringt die Risiko- präferenzen der Bankführung zum Ausdruck und kann so als gemeinsamer Be- zugspunkt bei Meinungsverschiedenheiten herangezogen werden. • Über eine klare Kreditvergabe-Politik soll eine "unité de doctrine" geschaffen werden, welche ein einheitliches Auftreten aller Entscheidungsträger gegenüber den Kunden sicherstellen soll. Damit soll verhindert werden, dass ein Schuldner verschiedene Instanzen einer Bank zum eigenen Vorteil gegeneinander ausspielen kann. Mit der Kreditvergabe-Politik werden vor allem Sicherheitsziele verfolgt. Wenn aufgrund eindeutiger kreditpolitischer Richtlinien unerwünschte Geschäfte schneller abgelehnt werden, wirkt sich dies insgesamt auch günstig auf die Rentabilitätsent- wicklung aus. Um die obigen Ziele zu erreichen, muss die Kreditvergabe-Politik zu- mindest mittelfristig gültig bleiben. Sie sollte nicht dauernd zwischen einer expan- siven und einer restriktiven Ausrichtung hin und her pendeln.37 Diejenige Bank, 37 Vgl. dazu Schmoll, A.: Kreditkultur, 1988, S. 259.

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