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234 Es stellt sich die Frage, an welchem Maßstab das Wachstum im Kreditgeschäft ge- messen werden soll und inwieweit eine Volumenausdehnung noch als gesund be- zeichnet werden kann. Die volkswirtschaftliche Funktion des Kreditgeschäfts be- steht darin, die der Bank zur Verfügung gestellten Passivgelder möglichst effizient auf die Kreditnachfrage zu allozieren. Nach der Geldtheorie führt ein steigendes Bruttoinlandprodukt bzw. Volkseinkommen zu einer Ausweitung der Kreditnach- frage.33 Das neue Gleichgewicht auf dem Kreditmarkt ist durch eine höhere Kredit- menge bei gestiegenen Sollzinssätzen gekennzeichnet. Die Überlegungen der Geld- theorie sowie die Praxiserfahrung zeigen, dass das Kreditvolumen weitgehend vom Wirtschaftswachstum bestimmt wird. Dieser Zusammenhang geht auch deutlich aus Abbildung 10.9 hervor. Es bietet sich somit an, die Planung des (nominellen) Kre- ditvolumens an der erwarteten Entwicklung des (nominellen) Bruttoinlandprodukts auszurichten. Die Abbildung 10.9 zeigt eindrücklich, dass das Ausleihungsvolumen nach 1983/84 überproportional gewachsen ist und damit auch die Verschuldungszunahme des Pri- vatsektors ermöglich hat.34 In den Boomjahren 1986 bis 1989 ergeben sich sogar Zuwachsraten, welche doppelt so hoch sind wie diejenigen des Bruttoinlandpro- dukts. Ein solches Volumenwachstum muss zweifellos als übertrieben bezeichnet werden. Es ist wohl kein Zufall, dass in der empirischen Untersuchung bei mehr als der Hälfte der Verlustkunden die Erstkreditgewährung gerade in diese Zeitperiode fällt.35 Eine mehrjährige, überproportionale Ausdehnung des Kreditvolumens führt auf- grund der eingangs erwähnten Zusammenhänge zu einer starken Zunahme der Aus- fallrisiken. Eine kontrollierte Entwicklung des Kreditgeschäfts setzt demgegenüber voraus, dass die Zuwachsraten des Ausleihungsvolumens in etwa denjenigen des Bruttoinlandprodukts entsprechen. 33 Vgl. dazu Jarchow, H.-J.: Theorie und Politik des Geldes, I. Geldtheorie, 7. Auflage, 1987, S. 154ff. 34 Vgl. dazu die Ausführungen in Abschnitt 3.1.2. 35 Vgl. Abbildung 4.3 in Abschnitt 4.2.2.

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