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195 tenzstufe zu führen. Eine Bank geht auf Stufe Mitarbeiter dazu über, Kompetenzen nicht mehr wie bis anhin primär hierarchiebezogen, sondern funktionsbezogen zu gewähren. Der Filialleiter muss daher in seinem eigenen Führungsbereich nicht mehr zwingend über die höchsten Kreditkompetenzen verfügen. Man müsse sich dann allerdings fragen, ob der Betreffende nicht am falschen Platz sei. Ein Bankier meinte, in Zukunft müsse noch vermehrt darauf hingearbeitet werden, die Mitarbeiter aller Stufen entsprechend ihrer Fähigkeiten am richtigen Ort zu posi- tionieren. Man müsse sich aber bei jeder Mitarbeiterbeurteilung vor Augen halten, wer diese verfasst habe. In einer Filiale mit ein paar wenigen Kreditsachbearbeitern sei es leichter, der Beste zu sein als am Hauptsitz, wo eine grössere Konkurrenz herrsche. Von einem Bankier wurde hervorgehoben, man erfasse heute noch nicht sämtliche relevanten Fähigkeitsmerkmale in systematischer Weise. Man würde des- halb einen wissenschaftlich erhärteten Kriterienkatalog begrüssen. Die Kompetenzordnung aller Banken unterscheidet nach der Kredithöhe sowie da- nach, ob es sich um ein gedecktes oder ungedecktes Engagement handelt. Bei ge- deckten Engagements wird teilweise sogar noch weiter nach der jeweiligen De- ckungsart differenziert. Mit der Unterscheidung "gedeckt/ungedeckt" soll dabei der Risikogehalt eines Engagements abgebildet werden. Wie die Vergangenheit jedoch gezeigt hat, haben die Banken gerade mit vermeintlich gedeckten Krediten am meis- ten Geld verloren. Ein Bankier meinte, man könne bei einem gedeckten Kredit nicht mehr zwangsläufig davon ausgehen, dass er ein geringeres Risiko beinhalte als ein ungedeckter Kredit. In einer Bank ist deshalb zusätzlich zu den oben aufgeführten Kriterien eine Abstu- fung der Kreditkompetenzen nach Risikoklassen eingeführt worden. Voraussetzung dazu war die Bildung eines differenzierten Risikoklassensystems sowie die Durch- setzung eines einheitlichen Ratings der Kreditengagements. Bei einem zehn Klassen umfassenden Risikoklassensystem nimmt die Kompetenzordnung dabei drei Abstu- fungen vor. Diese Beschränkung sei notwendig gewesen, weil sonst ein Kredit bei jeder Ratingänderung in eine andere Kompetenzordnung gefallen wäre. Dies hätte dazu geführt, dass notwendige Umklassierungen hinausgeschoben oder sogar unter- lassen worden wären. Ein weiterer Bankier sagte, eine stärkere Ausrichtung der Kompetenzordnung auf die tatsächlichen Risiken sei geplant. Voraussetzung sei allerdings ein Risikoklas- sensystem, welches die entsprechenden Anforderungen erfülle. Ein anderer Bankier ist demgegenüber noch nicht überzeugt, ob dies für sein Institut die richtige Lösung ist. Neben den Vorteilen sieht er auch klare Nachteile, indem die Kompetenzord- nung mit dem Einbezug weiterer Kriterien noch komplizierter werde als sie es jetzt schon sei.

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