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55 biger bewirkt zudem ein Informationsgefälle zu Lasten der Bank.6 Dieser Informati- onsvorteil erlaubt es einem Schuldner Risiken einzugehen, welche den Interessen der Bank zuwiderlaufen. Gegen diese Risiken sollte sie sich deshalb mit Sicherhei- ten, einer adäquaten Vertragsgestaltung (z.B. Kündigungsklauseln) sowie umfassen- den Informationsrechten abzusichern versuchen. Die bei den untersuchten Kreditengagements gefundenen Informationsdefizite sind jedoch nur zu einem kleinen Teil auf die asymmetrische Verteilung der Informatio- nen zurückzuführen. Diese wurden vielmehr zuwenig aktiv eingefordert, und ob- wohl man oft nur unzureichend über die Kreditnehmer informiert war, brachte man diesen ein grosses Vertrauen entgegen.7 Da der Wettbewerb unter den Banken zum Teil über die Informationsansprüche geführt wurde, konnten sich zahlreiche Kredit- nehmer ihren Informationspflichten relativ leicht entziehen. Vor dem Hintergrund dieses "Informationsnotstandes" werden viele Schwächen bei der Risikobeurteilung verständlich.8 Wie sollte das Risiko auch analysiert werden können, wenn die dazu notwendigen Informationen fehlen? In der Theorie ist man sich weitgehend einig, dass die Analyse qualitativer Bonitäts- faktoren in den meisten Fällen noch ungenügend ist und eine zu geringe Systematik aufweist.9 Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung bestätigen diese Ansicht. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit, welche eine Grundvoraussetzung jeder Kredit- 6 Die Problematik der asymmetrischen Informationsverteilung ist Gegenstand der Agency- Theorie, welche sich mit der optimalen institutionellen Ausgestaltung von Auftragsbeziehungen zwischen einem Agenten (z.B. Kreditnehmer) und einem Prinzipal (z.B. Bank) befasst. Vgl. da- zu Perridon, L. / Steiner, M.: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 6. Auflage, 1991, S. 453ff. 7 So kritisiert auch die Eidgenössische Bankenkommission: Jahresbericht 1991, S. 47, dass die Kreditunterlagen in manchen Fällen den Voraussetzungen einer seriösen Dokumentation nur teilweise oder überhaupt nicht genügten. Interessant ist auch die Aussage von Gary Klesch, ei- nem der Begründer des europäischen Marktes für Anleihen und Kredite notleidender Firmen, wonach die Banken häufig nur unzureichend über ihre Kreditnehmer informiert seien. Vgl. Neue Zürcher Zeitung: Ein Verfechter der Rechte von Obligationären, Nr. 83, 11.4.1994, Sei- te 9. 8 So schreibt beispielsweise Thoma, R.: Fehlentscheide bei der Kreditvergabe, in: Schweizer Bank 1/1993, S. 24: "Oft ist es so, dass Informationen nicht vorliegen, die benötigt würden, um die Ungewissheit zu verringern. Oder noch schlimmer, vorhandene Informationen werden schlecht oder gar nicht genutzt." 9 Vgl. dazu Hehli, J.: Qualitative Bonitätsprüfung mittlerer und grosser Firmenkunden des Kommerzgeschäfts Schweiz, 1994, S. 44, sowie die dort aufgeführte Literatur.

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