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242 15. Falls sich die Frühwarnsymptome verdichten und Erwartungen oder Kundenverspre- chungen wiederholt nicht erfüllt werden, ist eine grundsätzliche Entscheidung zu tref- fen, ob das Engagement weitergeführt werden soll und unter welchen Bedingungen. Analyse und Gestaltung der Kredittransaktion Sicherheiten 16. Die Bank ist keinem Substanzdenken verhaftet. Die Grundlage einer Kreditgewährung bilden nicht "Sicherheiten", sondern die Qualität des Managements, die Marktleistun- gen, die Ertragskraft sowie die Zukunftsaussichten des Kreditnehmers. 17. Die von der Geschäftsleitung festgesetzten Belehnungswerte sind einzuhalten. 18. Verkehrswertschätzungen von Sicherheiten müssen aktuell und nachvollziehbar sein. Die Bewertung hat von dazu ausgebildeten und befähigten Mitarbeitern zu erfolgen. Schätzungen des Kunden können nicht akzeptiert werden. Tragbarkeit 19. Die Tragbarkeit von Zinsen und Amortisationen muss in jedem Fall gewährleistet sein und anhand von Budgets, Liquiditätsplänen und Mittelflussrechnungen nachgewiesen werden. 20. Bei Immobilienfinanzierungen an Private sollten die Aufwendungen für Zinsen, Amor- tisationen und Nebenkosten ein Drittel des Einkommens nicht überschreiten. Die Ei- genmittel des Bauherrn müssen mindestens 20 % betragen. 21. Bei kommerziellen Krediten müssen mindestens zwei der folgenden Tragbarkeitsre- geln eingehalten werden: • ungedeckte Kredite < 1/2 der Eigenmittel • ungedeckte Kredite < 4facher Vorjahres-Cash-flow • Kreditlimiten < 25 % des Jahresumsatzes. Kreditzweck 22. Die Bank weiss, wofür der Schuldner den Kredit verwendet. Wird der Verwendungs- zweck nicht eingehalten, muss das Kreditverhältnis sofort neu beurteilt werden.

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