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16 turposten (Minusaktivkonto) zu einem Aktivum verstanden, dessen Entwertung be- reits eingetreten oder zu erwarten ist. Der Begriff der Wertberichtigung umschreibt den Charakter einer Bewertungskorrektur auf einer Kreditforderung somit präziser. 2.3.1 Verbuchung von Wertberichtigungen Bei der nachfolgenden Darstellung der Verbuchungsmethodik von Wertberichti- gungen ist zwischen gefährdeten Kapital- und Zinsforderungen zu unterscheiden: • Wertberichtigungen auf gefährdeten Kapitalforderungen Für die erfolgswirksame Verbuchung einer Wertberichtigung auf einer Kapital- forderung kommt je nach Ausgangslage sowohl die direkte als auch die indirekte Abschreibungsmethode in Frage. Die direkte Methode wird in der Regel ange- wendet, wenn ein Verlust tatsächlich realisiert werden muss, ohne dass dazu frü- her gebildete Wertberichtigungen zur Verfügung stehen (Buchung: "Wertberich- tigungen, Rückstellungen und Verluste an Kreditforderung"). Die indirekte Me- thode ist üblich, wenn ein Verlust erwartet wird, aber noch nicht realisiert ist (Buchung: "Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste an Wertberichti- gungen und Rückstellungen"). Muss der Buchverlust später realisiert werden, wird die Kreditforderung erfolgsneutral über die bestehende Wertberichtigung ausgebucht (Buchung: "Wertberichtigungen und Rückstellungen an Kreditforde- rung"). Nach Art. 25 Abs. 3 BankV können die Wertberichtigungen wahlweise mit der entsprechenden Position auf der Aktivseite direkt verrechnet oder auf der Passivseite unter der Position "Wertberichtigungen und Rückstellungen" ausge- wiesen werden. Die gewählte Methode ist allerdings stetig anzuwenden und unter den Bewertungsgrundsätzen im Anhang anzugeben. Direkt verrechnete Wertbe- richtigungen sind ebenfalls im Anhang auszuweisen. • Wertberichtigungen auf gefährdeten Zinsforderungen Gemäss den Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) zu den Rechnungslegungsvorschriften der Art. 23 - 28 BankV sind Zinsen und entspre- chende Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind, di- rekt den Rückstellungen zuzuweisen und dürfen nicht in den Zinsertrag einbezo- gen werden (Buchung: "Kreditforderung an Wertberichtigungen und Rückstel-

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