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104 7.4.1.2 Zwei Fallbeispiele zur Charakterbeurteilung Die zwei nachfolgenden Fallbeispiele sollen die obigen Ausführungen illustrieren und das Augenmerk auf einige typische Verhaltensweisen von Kreditnehmern rich- ten, welche sich im nachhinein als wenig kreditwürdig herausgestellt haben. Anhand dieser aus der empirischen Untersuchung stammenden Fallbeispiele lässt sich zei- gen, dass es trotz aller Schwierigkeiten der Charakterbeurteilung zahlreiche Merk- male gibt, welche frühzeitig auf ein gläubigerschädigendes Verhalten hinweisen. Fall 1: Restaurantinhaber Im Mai 19.0 eröffnet sich einem Pächter zweier Restaurants die Gelegenheit, ein eige- nes Restaurant mit fünf eingebauten Wohnungen zu kaufen. Der Kaufpreis für die ganze Liegenschaft beträgt Fr. 2,25 Mio., und der Kunde gelangt mit einem Finanzie- rungsgesuch über Fr. 2 Mio. an die Bank. Er unterbreitet dieser ein Budget, das er in Zusammenarbeit mit dem bisherigen Eigentümer ausgearbeitet hat. Daraus geht her- vor, dass mit den angegebenen Mietzinsen und den Einnahmen aus dem Restaurantbe- trieb die Tragbarkeit der Hypothekarzinsen knapp gewährleistet ist. Im Gespräch mit dem Kunden stellt sich heraus, dass dieser zwar fachlich versiert ist, aber im kaufmän- nischen Bereich Schwächen aufweist. Die Kreditzusage wird deshalb an die Bedin- gung geknüpft, dass dieser sich in Zukunft von einem Treuhänder begleiten lässt und der Bank zur Überwachung des Budgets monatlich seine Umsatzzahlen liefert. Es wird weiter vereinbart, dass der Kreditnehmer den erwarteten Erlös von Fr. 100'000.-- aus dem Inventarverkauf der beiden anderen Restaurants bis spätestens Ende Juli 19.0 auf sein Kontokorrent überweist. Als bis Ende August 19.0 weder die Umsatzzahlen noch die erwartete Überweisung eintreffen, setzt sich die Bank mit dem Schuldner in Verbindung. Dieser erklärt, dass der Vermieter der beiden bisher geführten Restaurants Gegenforderungen gestellt und den Verkauf des Inventars vorerst blockiert habe. Die Gegenforderungen seien jedoch unhaltbar, weshalb er einen Rechtsanwalt zur Beilegung dieses Streitfalls beiziehen werde. Er sei auch auf der Suche nach einem geeigneten Treuhänder und wolle die Zu- sammenstellung der Umsatzzahlen dann diesem überlassen. Anfangs September 19.0 erkundigt sich die Bank telefonisch beim Kreditnehmer, wie weit er bei seinen Bemühungen vorangekommen sei. Dabei stellt sich heraus, dass der Verkaufserlös des Inventars höchstens auf Fr. 20'000.-- zu liegen kommt. Er brauche diesen Betrag, um dringende Lieferantenrechnungen zu bezahlen. Es sei sicher auch im Interesse der Bank, dass er das Vertrauen seiner Lieferanten nicht gerade in dem Moment aufs Spiel setze, wo die Umsätze fast täglich zunähmen. In die-

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