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247 wird gleichzeitig auch ein Teil des unternehmerischen Risikos auf den Mitarbei- ter übertragen. 2. Die Rendite-Komponente muss um diejenigen Risikokosten korrigiert werden, welche mit den jeweiligen Einzelengagements verbunden sind. Dabei wären dem einzelnen Entscheidungsträger auf das Risikoklassensystem abgestimmte Stan- dardrisikokosten zu verrechnen. Die Berücksichtigung der tatsächlichen Kredit- ausfälle würde am Ziel vorbeiführen, da vielfach erst eine rezessive Phase die Bildung von Einzelwertberichtigungen notwendig macht. Damit würde es den Mitarbeitern aber ermöglicht, gefahrenlos Risiken einzugehen, sofern sie jeweils vor dem Einsetzen einer wirtschaftlichen Abkühlung die Stelle wechseln. 3. Die beiden ersten Komponenten führen noch nicht automatisch zu einer Diversi- fikation, wie sie die Kreditportfolio-Politik vorsieht. Mit den entsprechenden Verantwortlichen müssen deshalb im Rahmen der Zielvereinbarung Limiten be- züglich der gewünschten Verteilung der Kredite nach Branchen, Regionen, Kun- densegmenten usw. festgelegt und mit einem Bonus-/Malussystem Anreize für ein zielkonformes Verhalten geschaffen werden. 4. Das Anreizsystem sollte auch die Fähigkeiten der Kreditsachbearbeiter ange- messen berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Kriterien Teil eines umfassenden Leistungsbeurteilungssystems sind. Ansatzpunkte wären beispielsweise • die Qualität der Dossierführung • die Qualität der Kreditprotokolle (Identifikation und Beurteilung der Risiken) • das richtige Rating der Kredite • die Fähigkeit zur Früherkennung von Risiken • die Zahl intern abgelaufener, noch nicht verlängerter Kredite und • die Eigeninitiative zur permanenten Weiterbildung. Insbesondere bei der dritten und vierten Komponente erweist es sich als unabding- bar, das Anreizsystem mit einem Management by Objectives zu kombinieren. Dabei wären mit dem Mitarbeiter beidseitig akzeptierte, politikkonforme und operationale Zielsetzungen zu vereinbaren.51 Bei der Ertrags- und Risikokomponente könnte man grundsätzlich auch den Wettbewerb unter den Mitarbeitern spielen lassen, sofern die Kreditportefeuilles zu Beginn der Vergleichsperiode ähnliche Risikoprofile und Er- tragspotentiale aufweisen. In der Praxis ist diese Voraussetzung allerdings selten ge- 51 Vgl. Schellenberg. A.C.: Durchsetzung der Unternehmungspolitik, 1992, S. 293f.

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