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238 • die kreditpolitischen Grundsätze sowie • die kreditpolitische Regeln der Kreditvergabe. Der erste Teil hält die zentralen kreditpolitischen Grundsätze fest und nimmt damit Bezug auf das Leitbild sowie die betriebliche Bankpolitik. Je grösser die Zahl der Mitarbeiter ist, welche diese "Kreditphilosophie" verstehen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese mit der Kreditpolitik identifizieren. Neben den wichtigsten Grundsätzen der Kreditportfolio-Politik wird definiert, welche Geschäf- te aus kreditpolitischer Sicht erwünscht und welche aus ethischen, rechtlichen, öko- logischen oder sonstigen Gründen unerwünscht sind. Daneben sollte auch der Gül- tigkeitsbereich des Dokuments sowie der ausdrückliche Wille der Geschäftsleitung festgehalten werden, die Kreditpolitik im Tagesgeschäft durchzusetzen. Der zweite Teil enthält die wichtigsten kreditpolitischen Regeln, welche bei der Kreditvergabe wegleitend sein sollen. Er bezeichnet die elementaren Anforderungen an die Kreditdokumentation und hält die bei der Analyse- und Entscheidungsfindung zu beachtenden Regeln fest. Die kreditpolitischen Grundsätze und Regeln sollten so präzis wie möglich formu- liert sein, ohne aber restriktiv zu wirken. Neue Kredite sollten auch noch gewährt werden können, ohne jedesmal gegen wesentliche Richtlinien der Kreditpolitik zu verstossen. * * * * * *

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