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173 8.5.2 Kredite an Firmengruppen / Konzerne Von einem Konzern wird nach Art. 663e OR gesprochen, wenn eine Gesellschaft durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise eine oder mehrere Gesellschaften unter einheitlicher Leitung zusammenfasst.33 In der Praxis treten Privatpersonen und mit diesen wirtschaftlich und/oder rechtlich verbundene Firmen oft gleichzeitig als Kreditnehmer auf, so dass in Abgrenzung zum Konzernbegriff besser von einer Firmengruppe gesprochen wird. Die beiden Begriffe werden in dieser Arbeit jedoch nebeneinander verwendet. Kredite an solche Firmengruppen haben in der Vergan- genheit immer wieder zu hohen Verlusten geführt, weil die mit ihnen verbundenen spezifischen Risiken zuwenig in Betracht gezogen wurden. Konzernfinanzierungen können nicht mit der gleichen Sichtweise analysiert werden wie Kredite an rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Firmen. Verschachtelte Gruppenstrukturen und In- tercompany-Transaktionen erschweren vielfach die Transparenz und führen zu Risi- ken, welche für Dritte schwer zu überwachen sind. Die Bedeutung konzernähnlicher Gebilde wird sich aufgrund zunehmender wirtschaftlicher Verflechtungen inskünftig wahrscheinlich noch erhöhen und die Kreditanalyse vor grosse Herausforderungen stellen. 8.5.2.1 Verschachtelte Konzernstrukturen Die achtziger Jahre waren - ausgehend von den Vereinigten Staaten - von einer aus- geprägten Mergers & Acquisitions-Welle sowie der Anwendung innovativer Finan- zierungstechniken (Financial Engineering) gekennzeichnet. In der Folge haben auch in der Schweiz Leveraged und Management Buyouts an Bedeutung gewonnen, wo- bei es sich in der Regel um "freundliche" Firmenübernahmen handelte und ein ei- gentlicher Handel mit Unternehmungen ausgeblieben ist. Die Rezession sowie ge- stiegene Zinsen haben diese Übernahmeeuphorie weltweit gedämpft und zu einigen international aufsehenerregenden Firmenzusammenbrüchen geführt. Aus dem Wunsch nach schnellem Wachstum und grösserer Diversifikation sind in der Hochkonjunktur stark fremdfinanzierte Konzerne mit verschachtelten Beteili- gungsverhältnissen entstanden, welche für Aussenstehende kaum mehr durchschau- bar sind. Im Mittelpunkt solcher Konzerne stehen vielfach bekannte Unternehmer, welche aufgrund ihres guten Namens einen erleichterten Zugang zu Kapitalgebern haben. 33 Vgl. zum Konzernbegriff auch Böckli, P.: Konsolidierungspflicht: Auslösung durch "control" oder "einheitliche Leitung"?, in: Der Schweizer Treuhänder, 5/1994, S. 369. Nach Böckli ist der schweizerische Konzernbegriff gemäss Art. 663e OR insgesamt recht unbestimmt formuliert.

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