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100 wissen, dass die Bank erst dann mit der Prüfung des Kreditgesuchs beginnt, wenn er die verlangten Informationen geliefert hat. Es liegt somit auch in seinem Inte- resse, diese vollständig und rasch zu liefern. Informationen, die sich die Bank frü- her auf eigene Kosten beschafft hat (wie z.B. Betreibungsauskünfte und Steuer- ausweise), wird im Segment kleinerer Firmenkunden der Kreditnehmer selber einholen müssen, ansonsten ihm der entsprechende Aufwand verrechnet wird. • Anreizsysteme Über die Gestaltung der Kreditkonditionen kann für den Schuldner ein Anreiz geschaffen werden, der Bank die geforderten Informationen während der gesam- ten Kreditlaufzeit und zum jeweils richtigen Zeitpunkt zu liefern.18 Unvollständig dokumentierte Kredite weisen ein höheres Risiko auf und sind bei der Preisgestal- tung schlechter zu stellen. Bei der Gestaltung der Kreditverträge kann sich die Bank eine Kündigungsoption offenhalten, sollte der Kunde seinen Informationspflichten während der Kredit- laufzeit nicht mehr nachkommen. In die Kreditverträge sollten auch Informations- pflichten im qualitativen Bereich aufgenommen werden. Die Bank muss sicher- stellen, dass sie über Ereignisse von strategischer Bedeutung (z.B. Akquisitionen, grössere Investitionen, Verlust eines Grossabnehmers, Eintritt eines neuen Kon- kurrenten usw.), Änderungen im Management oder den Wechsel der Revisions- stelle sofort in Kenntnis gesetzt wird. Die Bank kann zudem mit Hilfe eines Bonus-/Malus-Systems zusätzliche Anreize schaffen, um den Kreditnehmer zu einer rechtzeitigen Einreichung der vertraglich vorgesehenen Informationen zu bewegen. Kommt er seinen Informationspflichten nach, wird seinem Konto ein bestimmter Betrag gutgeschrieben, versäumt er die- se, wird ihm der Betrag belastet. In der Regel ist es so, dass der Kunde die von ihm verlangten Informationen ohnehin für die Führung seines eigenen Unternehmens benötigt. Seine Informationsbedürf- nisse stimmen somit weitgehend mit denjenigen der Bank überein. 18 Vgl. auch Hodel, B.: Kreditrisikomanagement zwischen Problem Handling und Prävention, in: Der Schweizer Treuhänder, 3/1993, S. 144.

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