Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

rcg

53 Zu spätes Erkennen von Frühwarnsymptomen • Frühwarnsymptome hätten im Durchschnitt 18 Monate früher erkannt werden können.4 Beispiele: - Bei Kreditüberschreitungen wurde zu spät auf eine Rückführung gedrängt. - Sachlich ungerechtfertigte Verhaltensweisen des Kunden, welche die Position der Bank schwächten, wurden zu lange toleriert.5 Man war dem Kunden ge- genüber oft zu nachsichtig und setzte Bedingungen und Auflagen zuwenig kon- sequent durch. Fehlende Ausstiegsszenarien • Trotz zunehmender Frühwarnsymptome fehlten bei vielen kleineren und mittleren Engagements klare Ausstiegszenarien, so dass der richtige Zeitpunkt für einen Ausstieg verpasst wurde. Beispiele: - Es wurde kein Grundsatzentscheid über die Weiterführung des Kredits gefällt. - Das Engagement wurde aufrechterhalten, bis die Substanz des Schuldners auf- gebraucht war. • Finanziell angeschlagenen Kunden wurde manchmal mit einer Krediterhöhung eine "letzte" Chance gegeben, ohne dass ein Sanierungskonzept zur Beseitigung der Kernprobleme vorlag. 4 Ein Kredit muss in der untersuchten Bank in eine vordefinierte Risikoklasse zurückgestuft wer- den, wenn sich bestimmte Frühwarnsymptome verdichten. Die Differenz zwischen dem Zeit- punkt ihres Auftretens und der Rückstufung betrug im Durchschnitt 18 Monate. Da im nachhi- nein bekanntlich keine Unsicherheit mehr über die Risikorelevanz eines Frühwarnsignals be- steht, kommt einer solchen Schätzung natürlich nur eine indikative Bedeutung zu. 5 Zum Beispiel die Verlängerung des Geschäftsjahres, ein unplausibler Wechsel der Revisions- stelle, die verspätete Einreichung von Unterlagen, der Abzug von Geschäftsgeldern für Privat- zwecke usw.

Seitenübersicht