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243 23. Bei einer nicht gesuchten Ablösung von einer anderen Bank sind die Ursachen des Bankenwechsels besonders kritisch zu hinterfragen. Unplausible Begründungen müs- sen zu einer Ablehnung des Kredits führen. Kreditstrukturierung 24. Die Kredithöhe sowie die Kreditstrukturierung ist auf den Kreditzweck abzustimmen. 25. Bei mittleren und grösseren Kunden bilden Covenants und Sicherungsklauseln einen integrierenden Bestandteil der Kreditverträge. Sie sind auf die spezifischen, mit einem bestimmten Kredit verbundenen Risiken abzustimmen. 26. Die Bank erleidet keinen Verlust aufgrund von Abwicklungsfehlern oder fehlenden Formalitäten (Kreditverträge, Sicherheiten, Verpfändungsdokumente usw.). Kreditbewilligung 27. Die Qualität der Kreditentscheidung wird auch unter Zeit- und Konkurrenzdruck auf- rechterhalten. 28. Es werden keine Geschäfte bewilligt, welche nicht verstanden werden oder die gar nicht verstanden werden können. Komplexere Finanztransaktionen wie Management und Leveraged Buyouts dürfen nur von solchen Instanzen bewilligt werden, welche aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung dazu befähigt sind. 29. An eine nächsthöhere Bewilligungsinstanz müssen sämtliche Informationen weiterge- leitet werden, welche diese für einen eigenständigen Kreditentscheid benötigt. Die mit einem Kredit verbundenen Risiken sind offenzulegen. 30. Bei der Kreditbewilligung ist der Risikobeitrag eines Einzelengagements auch im Por- tefeuille-Zusammenhang zu beurteilen. * * * * * *

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