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178 Wenn in einem Konzern betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Intercompany- Transaktionen getätigt werden, verliert die Bank innert kürzester Zeit die Kontrolle über die Verwendung ihrer Kredite. Dies ermöglicht es dem Kunden, die Kredite für Vorhaben einzusetzen, welche die Bank niemals finanziert hätte. 8.5.2.4 Voraussetzungen einer Kreditgewährung an Firmengruppen Um unkontrollierbare Risiken zu vermeiden, sollten bei der Finanzierung einer oder mehrerer Gesellschaften aus einer Firmengruppe die untenstehenden Punkte beach- tet werden: • Die Firmengruppe muss jederzeit auf einer konsolidierten Basis beurteilt werden können. • Die gruppeninternen Vorgänge müssen für die Bank nachvollziehbar sein. Ver- schachtelte Konzernstrukturen verunmöglichen dies in der Regel. • Intercompany-Transaktionen müssen sich auf das betriebswirtschaftlich Notwen- dige beschränken. • Eine Kreditvergabe sollte grundsätzlich an diejenige Gesellschaft erfolgen, wel- che tatsächlich einen Finanzbedarf aufweist. Im Verwertungsfall ist der Zugriff auf das Vermögen einer operativen Gesellschaft direkter als bei einer Holdingge- sellschaft. • Die Kreditgewährung sollte nicht ausschliesslich auf den "guten" Namen einer Muttergesellschaft abgestützt sein. Falls die Existenz der ganzen Gruppe auf dem Spiel steht, wird die Tochtergesellschaft wahrscheinlich fallengelassen. • Kredite an Holdinggesellschaften sollten nur zurückhaltend vergeben werden. In der Regel finanziert man damit das schwächste Glied in der Kette, weil die Hol- ding auf Zinsen, Dividenden und Beratungshonorare der Tochtergesellschaften angewiesen ist. Ein Ausfall dieser Zahlungen kann bei der Holding schnell zu ei- ner Liquiditätskrise führen. • Die Bank muss sich mit Covenants vor Verhaltensweisen des Kunden schützen, die ihre Gläubigerposition verschlechtern könnten. Sie sollte sich insbesondere gegen die Aushöhlung wichtiger Gruppengesellschaften absichern und sich über grössere Intercompany-Transaktionen sowie teure Akquisitionen vorgängig in- formieren lassen. • Das Management sollte Gewähr bieten, dass die Firmengruppe keine expansive Akquisitionsstrategie einleitet.

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