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85 werden. Fallpräsentationen mit anschliessender Gruppendiskussion führen oft zu weiteren Einsichten, indem theoretisches Wissen vertieft und erweitert werden kann. 6.4.2.3 Einleitung von Korrekturmassnahmen Nach der Weiterverbreitung der aus den Verlustursachenanalysen gewonnenen Er- kenntnisse gilt es, die entdeckten Mängel zu beheben. Dabei müssen zentrale und dezentrale Korrekturmassnahmen voneinander unterschieden werden. • Einleitung zentraler Massnahmen durch den Hauptsitz Das zentrale Kreditmanagement ist diejenige Instanz, bei welcher die meisten In- formationen im Zusammenhang mit Kreditverlusten zusammenlaufen. Aufgrund seiner eigenen, stichprobenmässigen Verlustursachenanalysen verfügt es über den besten Überblick, wo im Kreditgeschäft der Bank welche Fehler auftreten. Kor- rekturmassnahmen, welche sämtliche Regionen bzw. Filialen betreffen, müssen daher vom Hauptsitz aus eingeleitet werden. So sollten die Lehren aus Kreditverlusten in die periodische Überarbeitung der Kreditpolitik miteinfliessen. Wenn eine Bank beispielsweise feststellt, dass sie mit bestimmten Kreditgeschäften oder in einzelnen Branchen immer wieder Verluste erzielt, wären die entsprechenden kreditpolitischen Richtlinien anzupassen. Die Analyse von Verlustpositionen kann auch Hinweise auf Durchsetzungsmängel der Kreditpolitik geben. In einem solchen Fall wäre die Durchsetzung der Kreditpoli- tik über vermehrte Führungskontrollen in den betreffenden Regionen bzw. Filia- len sicherzustellen. Auf der Ebene der Kreditanalyse muss der Erfolg der eingesetzten Instrumente und Systeme (z.B. Punktebewertungssysteme, Expertensysteme, formularmässige Vorgaben) periodisch an den gemachten Erfahrungen gemessen werden. Diese müssen sich in den Analysekriterien und Entscheidungsregeln der Instrumente niederschlagen.

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