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206 ments durch den Kreditspezialisten, welcher das Geschäft mit seiner Zweitunter- schrift bewilligt. Ein Kredit kann somit nur vergeben werden, wenn sowohl der Kundenverantwortliche als auch der Kreditspezialist ihr Einverständnis gegeben haben. Auf diese Weise wird nicht nur das Vieraugenprinzip gewahrt, sondern ein Kredit wird aus zwei unterschiedlichen Perspektiven beurteilt. Aus anreiztheoreti- schen Gründen sollte sowohl der Kreditspezialist als auch der Kundenberater in der Verantwortung stehen.7 Es ist jedoch entscheidend, dass der jeweilige Kredit- spezialist über die Kompetenz verfügt, den Kredit abschliessend zu bewilligen, weil sonst innerhalb der Krediteinheit nur ein neuer Instanzenweg aufgebaut wird. Die Kreditabwicklung wird aufgrund der höheren Komplexität dieser Geschäfte durch die Krediteinheit vorgenommen, welche auch bei der nachfolgenden Kre- ditüberwachung die führende Rolle übernimmt. Sie hat die vom Frühwarnsystem generierten Warnsignale zu interpretieren und die entsprechenden risikoreduzie- renden Massnahmen einzuleiten, wobei sich der Kreditspezialist eventuell mit dem Kundenverantwortlichen abzusprechen hat. Es wird bei mittleren Kreditbeträgen fallweise, bei grösseren Krediten meistens notwendig sein, dass der Kreditspezialist den Kundenverantwortlichen bei kredit- relevanten Kundengesprächen (z.B. bei der Bilanzbesprechung) begleitet. Der Kreditspezialist muss über einen direkten Zugang zum Kunden verfügen und sich die für die Kreditanalyse notwendigen Informationen selber beschaffen können. Wichtige Informationen erhält man vielfach nur, wenn man die richtigen Fragen stellen kann, und gerade dies ist die Funktion des Kreditspezialisten. Wenn man den Kreditnehmer und seinen Betrieb nie gesehen hat, ist eine fundierte Analyse der qualitativen Bonitätsfaktoren nicht möglich. Das Know-how des Kreditspezia- listen wird damit nicht nur im Rahmen des Risiko-Managements, sondern auch für eine professionellere Kundenbetreuung und -beratung genutzt. Mit der Bildung spezialisierter Krediteinheiten wird ein Know-how-Pool geschaffen, welcher die Qualität der Kreditentscheidungen wesentlich verbessern sollte. Ein grosser Vorteil eines solchen Chief Credit Officer-Systems ist darin zu sehen, dass dieses die Durchsetzung einer einheitlichen Kreditpolitik wesentlich erleichtert. Die Zentralisierung der Kreditfunktion erlaubt eine weitgehende Delegation von Kredit- 7 Vgl. dazu die Argumente in Abschnitt 10.5.2.

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