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248 geben, so dass Kreditsachbearbeiter mit einer günstigen Ausgangslage bevorteilt wä- ren. Um die Leistungen der Mitarbeiter dennoch vergleichbar zu machen, könnten anstelle der absoluten Höhe der Konditionenbeiträge bzw. Standardrisikokosten de- ren Veränderungen gegenüber der Vorperiode gemessen werden. Im Zuge der zunehmenden Spezialisierung im Kreditgeschäft steht noch die Frage im Raum, wie ein Anreizsystem im Falle einer organisatorischen Trennung zwi- schen der Kredit- und Kundenverantwortung auszugestalten sei. Es wäre beispiels- weise möglich, die Krediteinheiten an den Risikokosten, die Kundenverantwortli- chen an den Erträgen zu messen. Damit wäre aber neuerdings eine einseitige Aus- richtung des Anreizsystems verbunden. In einem solchen System ist es absehbar, dass sich die Kreditspezialisten risikoavers, die Kundenverantwortlichen hingegen risikofreudig verhalten werden. Die bei einer Trennung der Kredit- und Kundenver- antwortung ohnehin bestehende Gefahr einer Zweiteilung der Kreditkultur bekommt man nur in den Griff, wenn beide Stellen zumindest teilweise sowohl Ertrags- als auch Risikoverantwortung übernehmen müssen. 10.5.3 Kredit-Controlling Aufgrund der gestiegenen Risiken im Kreditgeschäft ist es entscheidend geworden, dass die bankinternen Kontrollsysteme die eingegangenen Risiken transparent ma- chen können. Bei der Kontrolle handelt es sich um die letzte Phase des Führungs- prozesses, welcher aus den konstitutiven Elementen der Politikformulierung (Pla- nung und Entscheidung) und der Politikdurchsetzung (Anordnung und Kontrolle) besteht. Die Kontrolle bzw. Überwachung dient inhaltlich gesehen vor allem dazu, die Ausführungshandlungen auf ihre Übereinstimmung mit der gewählten Kreditpo- litik zu überprüfen und bei Abweichungen vom Zielkurs Korrekturmassnahmen ein- zuleiten.52 52 In Anlehnung an die Begriffsdefinition von Rühli, E.: Unternehmungsführung und Unterneh- mungspolitik 3, 1993, S. 198f. Die Begriffe "Kontrolle" und "Überwachung" werden synonym verwendet.

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