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174 Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass mit einer rechtlichen und/oder wirt- schaftlichen Verschachtelung eines Konzerns letztendlich immer das Ziel verfolgt wird, Banken und Steuerbehörden den Einblick in die gruppeninternen Vorgänge zu erschweren, um sich vor deren Zugriff zu schützen. Der Aufbau komplexer Firmen- gebilde darf deshalb nicht mit unternehmerischen Fähigkeiten gleichgesetzt werden, wie dies in der Vergangenheit oft getan wurde. • Rechtliche Verflechtungen Es gibt unzählige Möglichkeiten, eine rechtliche Verschachtelung in einer Fir- mengruppe herbeizuführen. Gegenseitige Beteiligungen unter den Tochtergesell- schaften, die Einschaltung von Privatpersonen und Subholdings oder die Beteili- gung von Tochter- an Muttergesellschaften usw. führen schnell zu einer Gruppen- struktur, bei welcher Dritte sich keine Klarheit mehr darüber verschaffen können, wer wen in der Gruppe kontrolliert. Zahlreiche Firmengruppen besitzen keine Holdingstruktur, oder die Eigentümer sind sowohl an der Holding als auch an den einzelnen Gesellschaften direkt beteiligt. Eine konsolidierte Beurteilung der Gruppe ist damit praktisch unmöglich. • Wirtschaftliche Verflechtungen Wirtschaftliche Verflechtungen entstehen aus gegenseitigen Schuld- und Forde- rungsverhältnissen der Gruppengesellschaften, der Verpfändung von Vermögens- teilen der einen Firma für Kredite einer anderen oder aus Eventualengagements (Garantien, Bürgschaften oder Patronatserklärungen). Eine wirtschaftliche Ver- flechtung resultiert auch daraus, dass die Wertschöpfungskette auseinandergeris- sen und die einzelnen Teilprozesse sowie die dazu notwendigen Betriebsaktiva auf mehrere Gesellschaften verteilt werden. Eine Gesellschaft übernimmt bei- spielsweise Beratungsaufgaben, eine andere ist für die Marktbearbeitung zustän- dig, eine dritte hält die von einer anderen Gesellschaft geschaffenen Patente und eine vierte übernimmt die Produktion sowie die Logistik. Das Resultat wirtschaft- licher Verflechtungen sind gegenseitige Provisionen, Lizenzgebühren, Beratungs- honorare, Dividenden, Zinsen, Darlehen usw., so dass für einen Dritten kaum mehr erkennbar ist, wo Liquidität erzeugt wird und wo sie abfliesst.

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