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144 sollen mit der Amortisationenregelung sowie den Covenants zwei Elemente heraus- gegriffen werden, bei denen nach den Ergebnissen der Verlustursachenanalyse die grössten Verbesserungspotentiale liegen. 7.5.3.1 Amortisationenregelung Bei der Finanzierung des Anlagevermögens hängt die vollständige Kreditrückzah- lung von der Fähigkeit des Schuldners ab, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln einen genügend hohen Cash-flow bzw. Cash-flow aus Geschäftstätigkeit zu erwirt- schaften. Wird hingegen das Umlaufvermögen finanziert, erfolgt die Rückführung des Kredits durch die Umwandlung von Debitoren und Waren in flüssige Mittel.59 Diese Unterscheidung ist wichtig bei der Bestimmung der primären Rückzahlungs- quelle eines Schuldners. Die Regelung der Amortisationen muss sich immer am Mit- telfluss des Kunden sowie am Kreditzweck orientieren. Die Höhe und Periodizität der Amortisationen kann nur korrekt bestimmt werden, wenn man Mittelflussrech- nungen und Liquiditätspläne des Kunden hinzuzieht. Die festgelegten Amortisationen müssen an den finanziellen Möglichkeiten des Kre- ditnehmers ausgerichtet werden. Gerade bei Betriebs- und Überbrückungskrediten läuft man Gefahr, mit dem Kunden zu hohe Limitenreduktionen60 zu vereinbaren, wenn der Zusammenhang zwischen dem Umsatz-Zyklus und dem Kapitalbedarf nicht verstanden wird. Limitenreduktionen sind nur dann realistisch, wenn der Kun- de dank einer genügend hohen Gewinnmarge einen Teil des Fremdkapitals durch Eigenkapital ersetzen kann, von sinkenden Umsätzen oder Aufwendungen ausgeht oder die Kapitalbindungsfristen verkürzen kann. Bei der Ausgestaltung der Amortisationenregelung muss berücksichtigt werden, dass der Schuldner auch noch flüssige Mittel für seine übrigen Aktivitäten braucht. Ein Kredit ist schlecht strukturiert, wenn die vereinbarten Tilgungsraten die ganze Li- quidität des Schuldners aufzehren und keinen Rest für die Begleichung sonstiger Ausgaben offenlassen. 59 Vgl. Bosma, A.R.: The ABCs of Short- and Long-Term Loans, in: The Bankers Magazine, Juli/August 1988, S. 72 - 75. 60 Bei einem Kredit auf Kontokorrentbasis verwendet man anstelle des Ausdrucks "Amortisation" zutreffender den Begriff "Limitenreduktion".

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