240 Kreditpolitische Regeln Informationen 1. Die Bank vergibt keinen Kredit ohne sicheren Einblick in die persönlichen und wirt- schaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Ein Kredit kann nur bewilligt werden, wenn folgende Informationen vorliegen: • Privatpersonen: Steuerausweis und Wirtschaftsauskunft • Einzelfirmen, einfache Gesellschaften, Kollektiv-/Kommanditgesellschaften: unterzeichnete Abschlüsse der drei letzten Geschäftsjahre sowie Steuerausweis der vollhaftenden Eigentümer • Übrige juristische Personen: Abschlüsse der drei letzten Geschäftsjahre mit Bericht der Revisionsstelle (sofern gesetzlich vorgeschrieben). • Bei Neukrediten und Krediterhöhungen ist eine Betreibungsauskunft einzuholen. • Firmengruppen müssen revidierte Konzernrechnungen vorlegen. • Kreditnehmer, welche keine kurante Deckung beibringen, müssen der Bank Bud- gets und Liquiditätspläne einreichen. • Mündliche und schriftliche Informationen des Kunden müssen überprüft werden. Bonitätsanalyse Charakter 2. Die Bank betreibt kein Name-Lending. Es wird kein Kredit nur aufgrund des "guten" Namens des Kunden oder vergangener, guter Erfahrungen gewährt. Management 3. Die Fähigkeiten des Managements stellen eine zwingende Voraussetzung jeder Kredit- vergabe dar. Kredite an Firmen mit Schwächen in der kaufmännischen Führung müs- sen in der Regel abgelehnt werden. 4. Jungunternehmen, welche noch nicht älter als fünf Jahre sind, bedürfen einer besonders engen Begleitung durch die Bank.