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47 • Mittelflussrechnungen Eine Mittelflussrechnung wurde nur von einem Kreditnehmer eingereicht. In eini- gen Fällen erstellte die Bank jedoch selber eine Mittelflussrechnung anhand der Jahresabschlüsse sowie ergänzender Angaben des Kunden. • Informationen über Management, Produkte und Dienstleistungen des Kunden Die charakterlichen Eigenschaften sowie der Ruf des Kreditnehmers in seiner Branche waren manchmal zu wenig bekannt. Bei rasch expandierenden Kredit- nehmern, insbesondere im Immobilienbereich, war man zuwenig umfassend über die gesamten wirtschaftlichen Aktivitäten und Verpflichtungen orientiert. Die Kreditdossiers enthielten hingegen meistens genügend Informationen, um die Fä- higkeiten des Managements sowie die angebotenen Produkte und Dienstleistun- gen einer groben Beurteilung unterziehen zu können. Wertvolle qualitative Infor- mationen ergaben sich aber oft erst im Gespräch mit den verantwortlichen Bank- mitarbeitern. Einzelne Kreditnehmer stellten die Bank vor vollendete Tatsachen, indem sie diese erst im nachhinein über wichtige strategische Entscheidungen in- formierten. Die beschriebenen Informationsdefizite waren bei Immobilienfinanzierungen sowie bei Krediten an junge Unternehmen besonders ausgeprägt. Bei Immobilienfinanzie- rungen stützte man sich vorwiegend auf die belehnten Objekte und verzichtete auf die Einforderung weitergehender Informationen. Bei Krediten an junge Unterneh- men wurde vielfach auf Eröffnungsbilanzen, Budgets und Liquiditätspläne verzich- tet, so dass eine enge Begleitung des Kunden in der Startphase nicht möglich war. Informationsdefizite waren bei Ausserrayongeschäften besonders ausgeprägt. Auf- grund der geographischen Distanz zum Kunden oder zu einem belehnten Grund- stück blieben der Bank negative Informationen und Entwicklungen vorenthalten, welche vor Ort längst bekannt waren. Informationen wurden manchmal auch falsch beurteilt, weil man mit den lokalen wirtschaftlichen und rechtlichen Besonderheiten zu wenig vertraut war. Da sich der Kunde dem Zugriff der Bank relativ leicht ent- ziehen konnte, liessen sich höhere Informationsansprüche im Falle einer Bonitäts- verschlechterung oft nur schwer durchsetzen.

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