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149 Qualitative Covenants Qualitative Covenants sowie die nachfolgenden Sicherungsklauseln haben im inlän- dischen Kreditgeschäft bereits eine grössere Verwendung erlangt als quantitative Covenants. Dies hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass sie beim Schuldner leichter durchsetzbar sind. Die meisten Kunden sehen ein, dass die Bank bezüglich der Sicherheiten nicht schlechter gestellt sein will als andere Gläubiger. Die folgen- den Beispiele zeigen einige Möglichkeiten, wie sich eine Bank mit qualitativen Co- venants schützen kann: • Negative Verpfändungsklausel. Die Klausel verpflichtet den Kreditnehmer, ande- ren Gläubigern keine Aktiven ohne Zustimmung der Bank zu verpfänden. Dieser Covenant ist vor allem bei ungesicherten Krediten zu empfehlen. • Informationspflichten. Darunter fällt die Pflicht, die Jahresabschlüsse sowie wei- tere Informationen termingerecht einzureichen. Darüber hinaus sollte der Kunde dazu angehalten werden, die Bank über wesentliche, im voraus festzulegende Än- derungen zu unterrichten. Die vom Kunden einzureichenden Informationen müs- sen es der Bank erlauben, die Einhaltung der übrigen Covenants zu überwachen. Die Informationsklausel sollte deshalb einen Passus enthalten, welcher den Kre- ditnehmer verpflichtet, der Bank alle zur Beurteilung des Kreditrisikos notwendi- gen Unterlagen zu unterbreiten und auf Verlangen zusätzliche Auskünfte zu ertei- len. • Managementwechsel. Der Kunde verpflichtet sich, dass während der Dauer des Kreditverhältnisses bestimmte Personen das Unternehmen nicht verlassen. Sicherungsklauseln Sicherungsklauseln beinhalten ein Kündigungsrecht zugunsten der Bank, falls genau definierte Ereignisse eintreffen oder der Kreditnehmer bestimmte Vertragsbestim- mungen verletzt. Nachfolgend seien die wichtigsten Sicherungsklauseln erwähnt: • Default-Klausel. Die Bank kann Kapital und Zinsen vorzeitig fällig stellen, falls der Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen ihr gegenüber nicht einhält (z.B. Verzug bei der Bezahlung von Zinsen und Amortisationen, Verletzung von Covenants).

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